Schutz und Freiraum für neue Wurzeln
Keine Biografie, keine Fluchtgeschichte ähnelt der anderen. Jeder der neun Bewohner unserer Wohngruppe im Zweifaller Hromadka-Haus kommt mit seinen Erfahrungen, seinen kulturellen, religiösen und ethnischen Ressourcen nach Deutschland. Aus diesem Grund steht die individuelle Betreuung der Jugendlichen im Vordergrund unserer sozialpädagogischen und -therapeutischen Arbeit. Das Tagesgeschehen orientiert sich dabei an dem in regelmäßigen Hilfeplangesprächen definierten Unterstützungsbedarf. Mit Respekt vor ihrem früheren familiären, schulischen, und gesellschaftlichen Lebenszusammenhang bieten wir den jungen Flüchtlingen einen schützenden Ort, von dem aus sie in ihrem Tempo Teilhabe an der neuen Heimat gewinnen können. Eine der Haupthürden dabei – fehlende Sprachkompetenz –, versuchen wir über das Angebot des täglichen hausinternen Deutschunterrichts zu verkleinern. Auf dem „Stundenplan“ stehen jedoch auch Alltagskompetenzen wie Einkaufen, verlässlicher Umgang mit Geld oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Horizont unserer intensiven Betreuungsarbeit ist immer die Hinführung auf einen selbstständigen Lebenswandel. Die auf dem Weg dahin noch liegenden Steine – von aufenthaltsrechtlichen Fragen über Fluchttraumata bis hin zu altersbedingten Persönlichkeitsveränderungen – werden von unserem multikulturell und -professionell besetzten Team mit Erfahrung, Empathie und Behutsamkeit angegangen.
Zielgruppe: | junge unbegleitete männliche Flüchtlinge, in der Regel ab 12 Jahre |
Plätze: | 9 + 1 Plätze |
Ausstattung: | 10 Einzelzimmer mit Bad und WC, Ess- und Wohnraum, Küche, Büro und Bereitschaftszimmer, mehrere Toilettenräume, Freizeiträume, Terrasse, Garten |
Mitarbeiter/innen: | Diplom-Sozialarbeiter*innen, Diplom-Sozialpädagog*innen, Bachelor/Master of Social Arts, Erzieher*innen mit vielfältigen Zusatzqualifikationen (z.B. interkulturelle Arbeit, Ausländerrecht, Traumapädagogik), haustechnische und hauswirtschaftliche Betreuung |
Rechtliche Grundlage: | § 34 KJHG sonstige betreute Wohnformen, § 41 KJHG Hilfe für junge Volljährige |